Kontrollfahrt
»Sie haben die Führerprüfung im Ausland gemacht und erst danach die Schweizerische Niederlassungsbewilligung erhalten oder hatten Sie Ihren Wohnsitz während mindestens 12 Monaten im Ausland und dort während dieser Zeit den Führerausweis erworben?«
In diesen beiden Fällen können Sie eine Kontrollprüfung absolvieren und erhalten danach einen Schweizerischen Führerausweis. Beachten Sie, dass Sie sich innerhalb von einem Jahr nach Erhalt der Niederlassungsbewilligung beim zuständigen Strassenverkehrsamt melden müssen. Die Kontrollfahrt ist eine Prüfung!
Falls Sie die Kontrollfahrt nicht bestehen, wird Ihnen der ausländische Führerausweis entzogen und Sie müssen den ganzen Ablauf nochmals ab Beginn durchlaufen… (Theorieprüfung, etc.)
Ich empfehle Ihnen daher, sich bei mir auf den aktuellsten Stand zu bringen, denn die Anforderungen der Kontrollprüfungen sind hoch bzw. streng!
Informationen und Auskünfte erhalten Sie unter 079 672 50 57.
Richard Felber
Inhaber & Fahrlehrer
